Aufnahmeantrag (Januar 2019)
- Details
- Kategorie: Aktuelle News der SG Seebronn
- Erstellt am Samstag, 26. Januar 2019 09:00
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 28. Januar 2019 10:16
- Veröffentlichungsdatum
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SCHÜTZENGESELLSCHAFT SEEBRONN 1815 E.V.
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Aufnahmeantrag
Hiermit beantragt
Name: _______________________________
Vorname: _______________________________
Straße: _______________________________
PLZ: __________ Wohnort: ________________________
Geburtstag: __________ Geburtsort: ________________________
Telefon-Nr.: _________________ e-mail: ______________________________
die Aufnahme als Mitglied in die Schützengesellschaft Seebronn e.V.
Der Antragssteller erklärt sich damit einverstanden, dass für vereinsinterne Zwecke seine Daten gespeichert werden, aber diese für Dritte unzugänglich sind. Die Erhebung Ihrer im Aufnahmeantrag angegebenen personenbezogenen Daten, die allein zur ordnungsgemäßen Mitgliedsverwaltung erforderlich sind, beruht auf gesetzlicher Regelung.
Die Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft beträgt gemäß Satzung der Schützengesellschaft:
1.) Für im Ortsteil Seebronn Ansässige 30,- €
2.) Für Auswärtige beträgt die Aufnahmegebühr 80,- €
3.) Für jedes weitere Familienmitglied 30,- €
Die Aufnahmegebühr für Jugendliche entfällt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Die bei der Antragstellung bezahlte Aufnahmegebühr verfällt, wenn sich der Antragsteller während der Probezeit der Satzung der Schützengesellschaft Seebronn e.V. und den rechtlichen Vorgaben des WSV zuwider verhält, so dass eine Mitgliedschaft dadurch nicht möglich wird.
Die Schützengesellschaft Seebronn 1815 e. V. verpflichtet jedes aktive Mitglied zur Ableistung von mindestens 15 Arbeitsstunden jährlich (exklusiv Standaufsicht). Bereitschaft zur Teilnahme am Vereinsleben wird bei Eintritt als selbstverständlich vorausgesetzt.
Beantragung der passiven Mitgliedschaft: _____
Mitgliedsbeitrag für passive Mitgliedschaft 40,- € jährlich.
Beantragung der aktiven Mitgliedschaft: _____
Mitgliedsbeitrag für Erwachsene ab 18 Jahre: 40,- € jährlich
Zuzüglich Jahresstandgeld 50,- € jährlich
Mitgliedsbeitrag für Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres,
in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird: 25,- € jährlich
Besteht noch eine andere Mitgliedschaft in einem anderen Schützenverein
oder einer anderen Schießsportlichen Vereinigung wie z.B. BDMP oder BDS?
Wenn JA in welchem: _______________________________________________________
Die Aufnahme erfolgt nur bei:
1.) Bezahlung der Aufnahmegebühr bei Antragstellung
2.) Vorlage eines polizeilichem Führungszeugnisses
3.) Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag bzw. das Jahresstandgeld
Name des Kontoinhabers: ________________________________________
Bankverbindung: ________________________________________________
IBAN: _____________________
BIC : ____________________
Die Probezeit für den Anwärter auf Mitgliedschaft beträgt 6 Monate.
Sie beginnt am _______________ und endet am _______________
wird vom Verein ausgefüllt wird vom Verein ausgefüllt
Aufnahmegebühr EURO _______________ bezahlt am _________________
Seebronn, den ______________
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Antragsteller Oberschützenmeister der SG-Seebronn
Hinweis: Durch Unterschrift erteilt der Antragsteller auch die Einzugsermächtigung wie oben beschrieben.
Mit Eintritt in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung der SGS an.